Projektierungsbedingungen

Stand: 05.11.2026. Gilt nur für Unternehmer.

1. Geltungsbereich und Gegenstand

(1) Diese Projektierungsbedingungen gelten für Verträge zwischen Sascha Moritz, SMoLabs, Westerfelder Str. 1, 58339 Breckerfeld, E-Mail: support@smolabs.de (nachfolgend „SMoLabs“) und seinen Auftraggebern über die Projektierung und Programmierung von Gebäudeautomationssystemen, insbesondere KNX (ETS), Gira X1 (Gira Project Assistant) und Gira HomeServer (nachfolgend „Projektierung“).

(2) Die Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“). Der Auftraggeber bestätigt bei der Anfrage, dass er als Unternehmer handelt. Verbrauchern bietet SMoLabs die Projektierung nicht an.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, SMoLabs stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Logikbausteinen im Shop gelten für die Projektierung nicht.

2. Leistungsumfang

(1) Gegenstand ist die Dienstleistung, ein Projekt für das vereinbarte System (zum Beispiel ETS-Projekt, GPA-Projekt oder HomeServer-Projekt) auf Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Unterlagen und die Programmierung der vom Auftraggeber bereitgestellten Geräte zu programmieren (Geräteversand) oder die Programmierung aus der Ferne vorzunehmen (Fernprogrammierung).

(2) Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Angebot von SMoLabs und der Funktionsbeschreibung des Auftraggebers. Zu den Arbeitsergebnissen gehören, soweit im Angebot nicht anders angegeben, die programmierten und passend zum Projekt beschrifteten Geräte (nur bei Geräteversand), die Projektdatei und eine Dokumentation der Adressen und Funktionen.

(3) Nicht geschuldet sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, die Elektroplanung, die Installation und Verdrahtung, die Inbetriebnahme vor Ort, die Prüfung der Anlage nach den geltenden Normen sowie die Beschaffung der Geräte.

(4) Der Vertrag ist ein Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB). SMoLabs schuldet die sorgfältige Ausführung der vereinbarten Tätigkeit nach Aufwand, keinen bestimmten Erfolg. Fehler in der Programmierung, die auf der Arbeit von SMoLabs beruhen, behebt SMoLabs nach Ziffer 9.

3. Angebot und Vertragsschluss

(1) Anfragen über die Webseite oder per E-Mail sind für beide Seiten unverbindlich. Das Angebot von SMoLabs ist kostenlos. Es enthält den Stundensatz und eine Schätzung des Aufwands. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt oder SMoLabs die Beauftragung in Textform bestätigt.

(2) Das Angebot ist 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern darin nichts anderes steht. Die Vertragssprache ist Deutsch.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig vollständige und richtige Unterlagen bereit: Planung und Dokumentation des Objekts, Funktionsbeschreibung, Geräteliste mit Typ, Anzahl und Einbauort sowie einen Ansprechpartner für Rückfragen.

(2) Der Auftraggeber ist für die Planung der Anlage, die Auswahl der Geräte, deren Eignung und Kompatibilität sowie die fachgerechte Installation allein verantwortlich. SMoLabs prüft die Unterlagen auf Plausibilität und weist auf erkennbare Unstimmigkeiten hin, schuldet aber keine Prüfung der Planung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

(3) Hersteller-Produktdaten, Applikationen und Firmware stammen von Dritten. SMoLabs hat darauf keinen Einfluss.

(4) Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlende, geänderte oder fehlerhafte Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Änderungswünsche nach Beginn der Projektierung können zu einem Nachtrag führen.

5. Geräteversand

(1) Der Auftraggeber sendet die Geräte auf eigene Kosten und Gefahr an SMoLabs.

(2) Die Geräte bleiben Eigentum des Auftraggebers. SMoLabs prüft sie bei Eingang auf äußerlich erkennbare Schäden und Vollständigkeit und zeigt Auffälligkeiten unverzüglich an. Ein Funktionstest über die Programmierung hinaus ist nicht geschuldet.

(3) SMoLabs verwahrt die Geräte mit der im eigenen Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt. Fremde Geräte sind nicht gesondert versichert. Der Auftraggeber sollte die Geräte gegen Transportschäden und Verlust versichern.

(4) Beim Programmieren können Geräte in ihrem Zustand verändert werden (Applikation, Parameter, Firmware-Aktualisierung). Der Auftraggeber stimmt zu, dass hierzu erforderliche Aktualisierungen eingespielt werden dürfen. Eine Rückkehr zu einem früheren Stand kann nicht in allen Fällen möglich sein.

6. Ausführung, Termine und Prüfung

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn SMoLabs sie ausdrücklich zugesagt hat. Voraussetzung sind die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers und der Eingang der Geräte.

(2) Der Auftraggeber prüft die Arbeitsergebnisse (programmierte Geräte, Projektdatei, Dokumentation) innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt und meldet Fehler in Textform nach Ziffer 9.

7. Vergütung

(1) SMoLabs rechnet nach tatsächlichem Aufwand zum Stundensatz im Angebot ab. Die Aufwandsschätzung im Angebot ist unverbindlich. Zeichnet sich ein wesentlich höherer Aufwand ab, informiert SMoLabs den Auftraggeber vorab. Mehraufwand durch Änderungen oder fehlerhafte Unterlagen wird ebenfalls nach Aufwand berechnet.

(2) Vor Beginn der Arbeiten zahlt der Auftraggeber eine Anzahlung von 30 % der geschätzten Vergütung. SMoLabs beginnt nach Zahlungseingang. Für erbrachte Leistungen kann SMoLabs Abschlagszahlungen verlangen. Die Anzahlung und die Abschläge werden in der Schlussrechnung verrechnet.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

(4) SMoLabs ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus.

8. Nutzungsrechte und Projektdaten

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Recht, die Projektdatei und die Dokumentation für die vertragsgemäße Anlage zu nutzen, zu ändern und zu warten. Eine Weitergabe an Dritte ist für diesen Zweck zulässig.

(2) SMoLabs darf allgemeine Methoden, Vorlagen und Erfahrungen, die nicht auf vertraulichen Angaben des Auftraggebers beruhen, weiter verwenden.

(3) Logikbausteine von SMoLabs oder Dritten, die im Projekt verwendet werden, sind nicht Teil der Projektierung. Für sie gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Bausteins. Der Auftraggeber erwirbt benötigte Lizenzen gesondert.

9. Fehlerbehebung und Rüge

(1) Der Auftraggeber untersucht die Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Erhalt. Offene Fehler zeigt er innerhalb von 7 Werktagen in Textform an, verdeckte Fehler unverzüglich nach Entdeckung (§ 377 HGB gilt entsprechend, soweit anwendbar).

(2) Ein Fehler liegt vor, wenn die Programmierung nicht der Funktionsbeschreibung entspricht. Kein Fehler liegt vor, wenn die Abweichung auf unvollständigen, fehlerhaften oder geänderten Vorgaben des Auftraggebers, auf Fehlern der Installation oder der Planung, auf Geräten, Applikationen oder Firmware Dritter oder auf nachträglichen Änderungen am Projekt beruht.

(3) Rechtzeitig angezeigte Fehler, die auf der Arbeit von SMoLabs beruhen, behebt SMoLabs ohne zusätzliche Vergütung. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 10.

(4) Ansprüche wegen Fehlern der Arbeit von SMoLabs verjähren in 12 Monaten ab Übergabe der Arbeitsergebnisse. Das gilt nicht in den Fällen der Ziffer 10 Absatz 1.

10. Haftung

(1) SMoLabs haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit SMoLabs eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf die Höhe der Nettovergütung des jeweiligen Auftrags. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für Schäden an den vom Auftraggeber überlassenen Geräten haftet SMoLabs bei leichter Fahrlässigkeit höchstens in Höhe des Wiederbeschaffungswerts der betroffenen Geräte. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden aus Ausfall oder Fehlfunktion der Anlage ist im Rahmen von Absatz 2 ausgeschlossen.

(4) Die Anlage darf nicht für sicherheitsrelevante Funktionen eingesetzt werden, die eine Zertifizierung erfordern (zum Beispiel Brandmelde- oder Notbeleuchtungsfunktionen), sofern SMoLabs diese nicht ausdrücklich zugesagt hat.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SMoLabs.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Seiten behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen, insbesondere Pläne, Projektdaten und Zugangsdaten, vertraulich und verwenden sie nur für den Vertragszweck.

(2) Enthalten die Unterlagen personenbezogene Daten (zum Beispiel Angaben zum Endkunden des Auftraggebers), verarbeitet SMoLabs sie nur zur Durchführung des Auftrags. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die Daten übermitteln darf. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

(3) Zugänge für die Fernprogrammierung (zum Beispiel Fernzugriff auf die Anlage) stellt der Auftraggeber gesondert und sicher bereit und widerruft sie nach Abschluss.

12. Laufzeit, Kündigung, Abbruch

(1) Der Vertrag endet mit vollständiger Erfüllung. Beide Seiten können ihn aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Bricht der Auftraggeber das Projekt vorzeitig ab, vergütet er die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand. Die geleistete Anzahlung wird verrechnet, ein Überschuss erstattet SMoLabs.

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von SMoLabs.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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